Bundestagspräsident

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Das Amt des Bundestags-Präsidenten ist das zweit-höchste Amt in Deutschland.

Das höchste Amt ist das Amt des Bundes-Präsidenten.

Er wird auch zu Staats-Empfängen eingeladen.

Das bedeutet, er wird in andere Länder eingeladen.

Und er ist oft dabei,

wenn Politiker und Politikerinnen aus Ländern da sind.


Er achtet darauf,

dass sich alle im Bundestag an die Regeln halten.

Die Aufgaben vom Bundestags-Präsidenten stehen in der Geschäfts-Ordnung des Bundestages.


Das sind die Aufgaben vom Bundestags-Präsident:

  • Der Präsident vertritt den Bundestag.
  • Er regelt die Arbeit vom Bundestag.
  • Er fördert die Arbeiten vom Bundestag.
  • Er leitet die Sitzungen gerecht und unparteiisch.
  • Und er achtet auf die Ordnung im Haus.
  • Er und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter leiten die Sitzungen.

Seit 2017 ist Dr. Wolfgang Schäubleder Präsident des Deutschen Bundestages.

Er ist von der CDU/CSU.

Er ist zum ersten Mal Präsident.