Bundestagswahl: Unterschied zwischen den Versionen

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== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==


Im [[Grundgesetz]] im Artikel 39 steht,
Die Bundestagswahl soll alle 4 Jahre sein.


dass der Deutsche Bundestag alle vier (4) Jahre neu gewählt wird.
Das steht im Grundgesetz.


Die Regeln für die Wahl stehen im Wahlgesetz.
Im Artikel 39.


In Deutschland dürfen alle Bürger ab 18 Jahren wählen gehen.


Für die Bundes·tags·wahl gibt es Regeln.


Bei jeder [[Demokratie|demokratischen]] Wahl gibt es bestimmte [[Wahlgrundsätze]].
Die Regeln stehen im [[Wahlgesetz|Wahl·gesetz]].


Das heißt die Wahl soll:
Zum Beispiel wer wählen darf.


allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein.
Den Bundestag darf wählen wer:


* die [[Deutschland|deutsche]] [[Staatsangehörigkeit]] hat
* mindestens 18 Jahre alt ist
* im [[Wählerverzeichnis|Wähler·verzeichnis]] steht


Jeder Bürger bekommt eine [[Wahlbenachrichtigung]].
Bei jeder [[Demokratie|demokratischen]] Wahl gibt es [[Wahlgrundsätze]].
 
Das heißt die Wahl soll
 
* allgemein,
* unmittelbar,
* frei,
* gleich und
* geheim sein.
 
 
Jeder Bürger bekommt eine [[Wahlbenachrichtigung|Wahl·benachrichtigung]].


Das heißt:
Das heißt:


Alle Bürger die im [[Wählerverzeichnis]] stehen,
Man bekommt einen Brief.


bekommen eine Wahlbenachrichtigung.
Wer im [[Wählerverzeichnis]] steht,


bekommt eine Wahl·benachrichtigung.


Mit dieser Wahlbenachrichtigung,  
 
Mit dieser Wahl·benachrichtigung,  


kann man wählen gehen.
kann man wählen gehen.


Oder sich die Unterlagen für die [[Briefwahl]] schicken lassen.
Oder [[Brief·wahl]] machen lassen.
 
 
Mit der Wahl·benachrichtigung geht man am Wahl·tag ins [[Wahl·lokal|Wahllokal]].


Dort bekommt man einen [[Stimmzettel|Stimm·zettel]].


Mit der [[Wahlbenachrichtigung]] geht man am Wahltag ins [[Wahllokal]].
Man hat 2 Stimmen.


Dort bekommt man einen Stimmzettel.
Eine [[Erststimme|Erst·stimme]] und eine Zweit·stimme.


Man hat zwei Stimmen.
Das heißt man darf 2 Kreuze machen.


Eine [[Erststimme]] und eine [[Zweitstimme]].


Mit der Erst·stimme wählt man den [[Direktkandidat|Direkt·kandidat]].


Mit der Erststimme wählt man den [[Direktkandidat]].
Der Direkt·kandidat ist eine Person.


Das heißt, man wählt eine Person aus dem eigenen [[Wahlkreis]].
Die Person kommt aus dem [[Wahlkreis|Wahl·kreis]] in dem man wohnt.


In jedem Wahlkreis kommt die Person mit den meisten Stimmen in den Bundestag.
Aus jedem Wahl·kreis wird eine Person gewählt.
 
Die Person mit den meisten Stimmen darf in den Bundes·tag




Mit der Zweitstimme wählt man eine [[Partei]].
Mit der Zweitstimme wählt man eine [[Partei]].


Die Parteien mit den meisten Stimmen kommen in den Bundestag.
Eine Partei braucht mehr als 5 Prozent der Stimmen.
 
Dann darf sie in den Bundes·tag
 
Das ist die [[Fünfprozentklausel]]
 
 
Parteien die weniger als 5 Prozent der Stimmen haben,
 
kommen nicht in den Bundestag.
 
 


Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei.
Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei.
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Parteien die weniger als fünf (5) Prozent der Stimmen haben,
kommen nicht in den Bundestag.
Das ist die [[Fünfprozentklausel]]
Die Bundeskanzlerin oder


der Bundeskanzler wird nicht bei der Bundestagswahl gewählt.
Die [[Bundeskanzlerin|Bundes·kanzlerin]] wird nicht bei der Bundes·tags·wahl gewählt.


Die Bundeskanzlerin oder
Der Bundestag wählt die Bundes·kanzlerin.


der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
Das heißt die Mitglieder im Bundes·tag wählen die Bundes·kanzlerin.


Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien,
Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien,

Version vom 9. Juli 2021, 20:11 Uhr

Bei der Bundestagswahl, wählt das Volk Vertreter.

Die Vertreter kommen dann in den Deutschen Bundestag.

Die Vertreter werden alle 4 Jahre neu gewählt.



Gleiche Wörter

Wahl zum Bundestag


Genaue Erklärung

Die Bundestagswahl soll alle 4 Jahre sein.

Das steht im Grundgesetz.

Im Artikel 39.


Für die Bundes·tags·wahl gibt es Regeln.

Die Regeln stehen im Wahl·gesetz.

Zum Beispiel wer wählen darf.

Den Bundestag darf wählen wer:

Bei jeder demokratischen Wahl gibt es Wahlgrundsätze.

Das heißt die Wahl soll

  • allgemein,
  • unmittelbar,
  • frei,
  • gleich und
  • geheim sein.


Jeder Bürger bekommt eine Wahl·benachrichtigung.

Das heißt:

Man bekommt einen Brief.

Wer im Wählerverzeichnis steht,

bekommt eine Wahl·benachrichtigung.


Mit dieser Wahl·benachrichtigung,

kann man wählen gehen.

Oder Brief·wahl machen lassen.


Mit der Wahl·benachrichtigung geht man am Wahl·tag ins Wahllokal.

Dort bekommt man einen Stimm·zettel.

Man hat 2 Stimmen.

Eine Erst·stimme und eine Zweit·stimme.

Das heißt man darf 2 Kreuze machen.


Mit der Erst·stimme wählt man den Direkt·kandidat.

Der Direkt·kandidat ist eine Person.

Die Person kommt aus dem Wahl·kreis in dem man wohnt.

Aus jedem Wahl·kreis wird eine Person gewählt.

Die Person mit den meisten Stimmen darf in den Bundes·tag


Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei.

Eine Partei braucht mehr als 5 Prozent der Stimmen.

Dann darf sie in den Bundes·tag

Das ist die Fünfprozentklausel


Parteien die weniger als 5 Prozent der Stimmen haben,

kommen nicht in den Bundestag.


Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei.

Manchmal reichen die Stimmen einer Partei nicht.

Dann tun sich mehrere Parteien zusammen.

Dazu sagt man Koalition.


Die Bundes·kanzlerin wird nicht bei der Bundes·tags·wahl gewählt.

Der Bundestag wählt die Bundes·kanzlerin.

Das heißt die Mitglieder im Bundes·tag wählen die Bundes·kanzlerin.

Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien,

wer ihr Kanzlerkandidat ist.

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