Deutscher Bundestag: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Bundestag''' besteht aus 598 Menschen.  
Der '''Bundes·tag''' besteht aus 598 Menschen.  


Diese Menschen nennt man [[Abgeordnete]].  
Diese Menschen nennt man [[Abgeordnete]].  
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[[Bild:Bundestag.jpg|400px|Auf dem Bild ist eine Sitzung des Bundestages zu sehen]]
[[Bild:Bundestag.jpg|links|mini|Auf dem Bild ist eine Sitzung des Bundes·tages zu sehen]]
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Der große Raum, in dem die Mitglieder des Bundestages diskutieren und abstimmen, heißt [[Plenarsaal]].  
Der große Raum, in dem die Mitglieder des Bundestages diskutieren und abstimmen, heißt [[Plenarsaal]].  


Der Bundestag hat 598 Mitglieder. Man kann auch sagen: 598 [[Sitze]].  
 
Im Gesetz steht.
 
Der Bundes·tag soll 598 Mitglieder haben.
 
Manche sagen auch:
 
Der Bundes·tag hat 598 Sitze.
 
 
Manchmal hat der Bundes·tag mehr als 598 Mitglieder.
 
Weil es noch [[Überhangsmandat|Überhangs·mandate]] gibt.
 
Und es gibt auch noch [[Ausgleichsmandat|Ausgleichs·mandate]].
 
 


Die Mitglieder des Bundestages arbeiten für verschiedene [[Partei]]en.  
Die Mitglieder des Bundestages arbeiten für verschiedene [[Partei]]en.  
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