Indemnität: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. September 2010, 19:08 Uhr
Wenn ein Abgeordneter Bemerkungen oder Äußerungen macht,
kann er dafür nicht bestraft werden.
Dazu sagt man auch: Indemnität.
Indemnität bedeutet,
dass er nicht dienstlich oder privat verfolgt werden kann.
Gleiche Wörter
Schadloshaltung
Genaue Erklärung
Indemnität ist ein lateinisches Wort und heisst Schadloshaltung.
Durch die Indemnität kann der Abgeordnete seine Meinung frei sagen.
Er braucht keine Angst haben das er dadurch Nachteile hat.