Indemnität: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn ein [[Abgeordneter]] Bemerkungen oder Äußerungen macht, kann er dafür nicht bestraft werden. Dafür sorgt die '''Indemnität'''.  
'''Indemnität''' ist ein Fremd-Wort.


Indemnität bedeutet, dass er nicht dienstlich oder privat verfolgt werden kann.  
Es bedeutet: Schutz vom [[Abgeordneten]].




== Gleiche Wörter ==
== Gleiche Wörter ==


Schadloshaltung
Schadlos-Haltung




== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==


Indemnität ist ein [[latein]]isches Wort und heisst Schadloshaltung.
Ein [[Abgeordneter]] darf sagen, was er will.


Durch die Indemnität kann der Abgeordnete seine Meinung frei sagen.
Er darf sogar etwas Böses sagen.
Er braucht keine Angst haben das er dadurch Nachteile hat.  


Zum Beispiel, was andere Menschen beleidigt.
Oder was sie wütend macht, oder traurig.
Er darf dafür nicht bestraft werden.
Dieser Schutz heißt '''Indemnität'''.




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[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Politik]]

Aktuelle Version vom 25. September 2012, 14:13 Uhr

Indemnität ist ein Fremd-Wort.

Es bedeutet: Schutz vom Abgeordneten.


Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schadlos-Haltung


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Abgeordneter darf sagen, was er will.

Er darf sogar etwas Böses sagen.

Zum Beispiel, was andere Menschen beleidigt.

Oder was sie wütend macht, oder traurig.

Er darf dafür nicht bestraft werden.

Dieser Schutz heißt Indemnität.