Indemnität: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein [[Abgeordneter]] darf sagen, was er will. | |||
Er darf sogar etwas Böses sagen. | |||
Zum Beispiel, was andere Menschen beleidigt. | |||
Oder was sie wütend macht, oder traurig. | |||
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Aktuelle Version vom 25. September 2012, 14:13 Uhr
Indemnität ist ein Fremd-Wort.
Es bedeutet: Schutz vom Abgeordneten.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Schadlos-Haltung
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ein Abgeordneter darf sagen, was er will.
Er darf sogar etwas Böses sagen.
Zum Beispiel, was andere Menschen beleidigt.
Oder was sie wütend macht, oder traurig.
Er darf dafür nicht bestraft werden.
Dieser Schutz heißt Indemnität.