Indemnität

Version vom 25. September 2012, 14:13 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Indemnität ist ein Fremd-Wort.

Es bedeutet: Schutz vom Abgeordneten.


Gleiche WörterBearbeiten

Schadlos-Haltung


Genaue ErklärungBearbeiten

Ein Abgeordneter darf sagen, was er will.

Er darf sogar etwas Böses sagen.

Zum Beispiel, was andere Menschen beleidigt.

Oder was sie wütend macht, oder traurig.

Er darf dafür nicht bestraft werden.

Dieser Schutz heißt Indemnität.