Recht zur Selbstverteidigung
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Das Recht zur Selbst·verteidigung ist eine Politik·Regel.
Darin steht das sich ein Land wehren darf.
Wenn das Land angegriffen wird.
Das steht in UN-Charta.
Gleiche Wörter[Bearbeiten]
Artikel 51
Genaue Erklärung[Bearbeiten]
Das Recht zur Selbstverteidigung steht in Artikel 51.
Wenn ein Land mit Waffen angegriffen wird,
entscheidet der Welt·sicherheits·rat.
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