Recht zur Selbstverteidigung

Das Recht zur Selbst·verteidigung ist eine Politik·Regel.

Darin steht das sich ein Land wehren darf.

Wenn das Land angegriffen wird.

Das steht in UN-Charta.


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Gleiche WörterBearbeiten

Artikel 51


Genaue ErklärungBearbeiten

Das Recht zur Selbstverteidigung steht in Artikel 51.

Wenn ein Land mit Waffen angegriffen wird,

entscheidet der Welt·sicherheits·rat.

 

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