Rundfunkstaatsvertrag
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Der Rund·funk·staats·vertrag war ein Vertrag.
Ein Vertrag zwischen den Bundes·ländern.
Im Rund·funk·staats·vertrag stehen Rund·funk·rechte.
Zum Beispiel wie·viel Geld man für Rund·funk be·zahlen muss.
Oder wie·viel Werbung es im Rund·funk geben darf.
Heute ist der Rund·funk·staats·vertrag un·gültig.
Gleiche Wörter[Bearbeiten]
Rund·funk·änderungs·staats·vertrag
Staatsvertrag für Rund·funk und Tele·medien
RfäStV
RfStV
Genaue Erklärung[Bearbeiten]
Der Rund·funk·staats·vertrag war früher gültig.
Vom Jahr 1987 bis zum Jahr 2020.
Heute gibt es den Medien·staats·vertrag.
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