Landesparlament: Unterschied zwischen den Versionen

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Im '''Landesparlament''' arbeiten Politiker.  
Im '''Landes·parlament''' arbeiten Politiker.  


Das kurze Wort für Landes·parlament ist Land·tag.  
Das kurze Wort für Landes·parlament ist Land·tag.  


Jedes [[Bundesland|Bundes·land]] in Deutschland hat einen Land·tag.  
Jedes [[Bundesland|Bundes·land]] in [[Deutschland]] hat einen Land·tag.  




Eine wichtige Aufgabe vom Land·tag ist die [[Gesetz·gebung|Gesetzgebung]].
Eine wichtige Aufgabe vom Land·tag ist die [[Gesetzgebung|Gesetz·gebung]].


Das heißt,
Das heißt,


die Politiker besprechen und beschließen [[Gesetze]].  
sie machen Gesetze.
 
Die [[Politiker]] besprechen und beschließen [[Gesetze]].  




Der Land·tag bestimmt wofür das Bundes·land Geld bezahlt.  
Der Land·tag bestimmt wofür das Bundes·land Geld bezahlt.  
Dafür machen sie einen [[Haushaltsplan|Haushalts·plan]].




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Landes·parlament
Landes·parlament
Landtag


Landtag in Deutschland
Landtag in Deutschland
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== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==


Die Politiker im Land·tag nennt man Abgeordnete.  
Die Politiker im Land·tag heißen Abgeordnete.  


Der Chef der Abgeordnete ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]].  
Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen [[Partei|Parteien]].
 
Die Abgeordneten einer Partei machen Gruppen.
 
Diese Gruppen heißen [[Fraktion (Politik)|Fraktionen]].
 
Der [[Chef]] von den Abgeordneten ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]].  




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Der Land·tag muss auch die Arbeit von der Regierung prüfen.  
Der Land·tag muss auch die Arbeit von der [[Landesregierung in Deutschland|Landes·regierung]] prüfen.  
 
Beim Prüfen stellen sie Fragen über die Arbeit von der Landes·regierung.
 


Alle 5 Jahre wählen die Bürger den Land·tag.


Im Bundes·land [[Bremen]] wählen die Bürger alle 4 Jahre.
Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen.
Und jeder Bürger kann eine politische Partei wählen.


Alle 5 Jahre wird der Land·tag gewählt.


Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen.  
Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen.  


Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen.  
Das heißt,
 
jeder der [[volljährig]] ist darf wählen.
 
In manchen Bundes·ländern gibt es andere Regeln für das Wahl·alter.
 
Zum Beispiel in:
 
* [[Brandenburg]]
* [[Bremen]]
* [[Hamburg]]
* [[Schleswig-Holstein]]
 
Hier dürfen alle wählen die 16 Jahre alt sind.
 
Sie haben das [[aktives Wahlrecht|aktive Wahl·recht]].
 
Sie haben <u>kein</u> [[passives Wahlrecht|passives Wahl·recht]].
 
Das heißt,
 
man kann 16 Jährige <u>nicht</u>  wählen.
 
Erst mit 18 Jahren hat man das passive Wahl·recht.
 
Erst dann kann man in den Land·tag gewählt werden.
 
Eine Ausnahme gibt es.
 
Im Bundes·land [[Hessen]].
 
Dort hat man erst mit 21 Jahren das passive Wahl·recht.
 
 
 
 
 


Und jeder Bürger kann eine ploitische Partei wählen.








[[Kategorie:ohne Kategorie]]
[[Kategorie:Recht und Gesetz]]
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Seiten mit defekten Dateilinks]]
[[Kategorie:Seiten mit defekten Dateilinks]]


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