UN-Behinderten-Konvention: Unterschied zwischen den Versionen
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UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen | |||
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UN-Behindertenrechtskonvention | |||
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Behindertenrechtskonvention | |||
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen | |||
== Genaue Erklärung == | == Genaue Erklärung == |
Version vom 8. Mai 2015, 08:27 Uhr
Eine Konvention ist eine Übereinkunft.
Die UNO hat einen Vertrag gemacht.
Mehrere Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Das heißt, die Länder sind mit dem Vertrag einverstanden.
Gleiche Wörter
UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen
UN Behindertenrechtskonvention
UN-Behindertenrechtskonvention
Übereinkommen über Rechte von Behinderten
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
UN-BRK
Behindertenrechtskonvention
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Genaue Erklärung
Es gibt verschiedene UN-Konventionen.
Eine Konvention ist über die Rechte für Menschen mit Behinderungen.
Manche sagen dazu auch: UN-Behinderten-Konvention
Richtig heißt es: UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen
In der Konvention steht zum Beispiel:
- Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können
- Deshalb soll es keine Barrieren geben
- Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte haben, wie alle anderen Menschen auch
Deutschland hat die UN-Konvention auch unterschrieben.
Das heißt: Deutschland muss sich an den Vertrag halten.
Zum Beispiel:
Deutschland muss neue Gesetze machen
Wenn neue Gesetze gemacht werden,
dann sollen Menschen mit Behinderung mit reden.
Die Un-Konvention gibt es auch in Leichter Sprache.
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