Wählerverzeichnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Für jede Wahl gibt es eine Liste.
Für jede [[Wahl]] gibt es eine Liste.


Auf der Liste stehen die Personen die wählen dürfen.
Auf der Liste stehen die Personen die wählen dürfen.
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Diese Liste heißt: '''Wählerverzeichnis'''
Diese Liste heißt: '''Wählerverzeichnis'''


Wer nicht im Wählerverzeichnis steht,
 
Wer nicht im Wähler·verzeichnis steht,


darf nicht wählen.
darf nicht wählen.




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Wählerliste
Wählerliste




== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==


Das Wählerverzeichnis ist auch zur Kontrolle da.
Das Wähler·verzeichnis ist zur Kontrolle da.


Niemand soll mehrmals seine Stimme abgeben.
Niemand soll mehrmals seine [[Stimme (Wahl)|Stimme]] abgeben.


Im Wählerverzeichnis wird angekreuzt wenn jemand gewählt hat.


Im Wählerverzeichnis steht auch,
Im Wähler·verzeichnis wird angekreuzt wenn jemand gewählt hat.


ob jemand schon [[Briefwahl]] gemacht hat.
Im Wähler·verzeichnis steht ob jemand [[Briefwahl]] gemacht hat.




Beispiel:
Beispiel:


Für die [[Bundestagswahl]] machen die Einwohnermeldeämter die Wahlverzeichnisse.
Für die [[Bundestagswahl]] machen die Einwohnermeldeämter die Wähler·verzeichnis.
 
Jedes Stadt und [[Gemeinde]] macht für seine Bürger ein Wählerverzeichnis.


Jede Stadt und [[Gemeinde]] macht für seine Bürger ein Wähler·verzeichnis.






[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Öffentliche Verwaltung]]
[[Kategorie:Öffentliche Verwaltung]]
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Aktuelle Version vom 31. August 2017, 04:15 Uhr

Für jede Wahl gibt es eine Liste.

Auf der Liste stehen die Personen die wählen dürfen.

Diese Liste heißt: Wählerverzeichnis


Wer nicht im Wähler·verzeichnis steht,

darf nicht wählen.


Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wählerliste


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Wähler·verzeichnis ist zur Kontrolle da.

Niemand soll mehrmals seine Stimme abgeben.


Im Wähler·verzeichnis wird angekreuzt wenn jemand gewählt hat.

Im Wähler·verzeichnis steht ob jemand Briefwahl gemacht hat.


Beispiel:

Für die Bundestagswahl machen die Einwohnermeldeämter die Wähler·verzeichnis.

Jede Stadt und Gemeinde macht für seine Bürger ein Wähler·verzeichnis.

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