1.624
Bearbeitungen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Zugänglichmachungsverordnung''' ist ein Gesetz. Das kurze Wort dafür ist '''ZMV'''. Die ZMV gehört zum Gerichtsverfassungsgesetz|Gerichts-verfas…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Die ZMV gehört zum [[Gerichtsverfassungsgesetz|Gerichts-verfassungs-gesetz]]. | Die ZMV gehört zum [[Gerichtsverfassungsgesetz|Gerichts-verfassungs-gesetz]]. | ||
In der ZMV steht: | In der ZMV steht: |
Bearbeitungen