Diskussion:Gebührenbescheid

Aus Hurraki - Wörterbuch für Leichte Sprache
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Ich habe begonnen im Gebührenbescheid eine Liste der vorkommenden Wörter anzulegen.

Hier bin ich mir unsicher, ob es sinnvoll ist die Wörter direkt und kurz zu erklären oder eine eigene Seite anzulegen.

Da die aufgelisteten Wörter nicht nur in einem Gebürhenbescheid vorkommen müssen, tendiere ich dazu, jeweils eigene Seiten dafür anzulegen.
Ich auch, auch wenn das viel Arbeit bedeutet. --Valentin (Diskussion) 21:39, 23. Jan. 2019 (CET)
Zum Thema selbst. Vielleicht kann man noch den Unterschied zwischen Gebühr und Steuer in den Artikel reinbringen.
Zum Satz "Wenn du verstehen möchtest ob das stimmt was darin steht, frage jemanden der schwere Sprache versteht und dem du vertrauen kannst. " Meines Wissens nach, kann man in Deutschland von der Behörde verlangen Bescheide in Leichter Sprache augehändigt zu bekommen. Wo genau das steht, müsste ich noch mal bei Gelegenheit nachschauen. --Meluna (Diskussion) 17:37, 23. Jan. 2019 (CET)
Stimmt. Das steht hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__11.html --Valentin (Diskussion) 21:39, 23. Jan. 2019 (CET)