Geschäftsfähigkeit

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Geschäftsfähigkeit heißt:

Man kann selbständig Geschäfte machen.

Zum Beispiel einen Vertrag unterschreiben.

Oder ein Auto kaufen.


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Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Fähigkeit Geschäfte zu machen

Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gibt 3 Arten von Geschäftsfähigkeit.

  1. Geschäftsunfähigkeit
  2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit
  3. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit


1. Geschäftsunfähigkeit

Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig.

Das heißt:

Die Eltern müssen bei Geschäften zustimmen.

Zum Beispiel:

Das Kind möchte ein Fahrrad kaufen.

Dann müssen die Eltern das erlauben.

Und mit dem Kind zusammen das Fahrrad kaufen.


2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig.

Das heißt:

Personen können alltägliche Geschäfte machen.

Alltägliche Geschäfte sind:


Bei anderen Geschäften müssen die Eltern zustimmen.

Zum Beispiel:

Rene ist 17 Jahre alt.

Rene will eine Wohnung mieten.

Dann müssen die Eltern zustimmen.


3. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

Alle Personen ab 18 Jahren sind unbeschränkt geschäftsfähig.

Das heißt:

Sie können alle Geschäfte machen.

Sie brauchen niemanden um Erlaubnis fragen.


Es gibt Ausnahmen.

Manchmal kann ein Gericht die Geschäftsfähigkeit wegnehmen.

Zum Beispiel, wenn jemand eine Erkrankung.

Diese Erkrankung schränkt die Handlung oder das Denken der Person stark ein.

Beispiele für solche Erkrankungen sind


Die Regeln für die Geschäftsfähigkeit stehen im Bürgerlichen Gesetz·buch.

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