Landesparlament: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Politiker im Land·tag nennt man Abgeordnete.  
Die Politiker im Land·tag nennt man Abgeordnete.  
Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen [[Partei|Parteien]].
Die Abgeordneten einer Partei machen Gruppen.
Diese Gruppen heißen [[Fraktion (Politik)|Fraktionen]].


Der Chef von den Abgeordneten ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]].  
Der Chef von den Abgeordneten ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]].  
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Beim Prüfen stellen sie Fragen über die Arbeit von der Landes·regierung.
Beim Prüfen stellen sie Fragen über die Arbeit von der Landes·regierung.




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Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen.  
Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen.  
Das heißt,
jeder der [[volljährig]] ist darf wählen.


Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen.  
Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen.  
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