Behindertengleichstellungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Behörden ist [[Gebärdensprache|Gebärden·sprache]] eine anerkannte [[Amtssprache|Amts·sprache]]
Bei Behörden ist [[Gebärdensprache|Gebärden·sprache]] eine anerkannte [[Amtssprache|Amts·sprache]].


Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher.
Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher.
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