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Tommes (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Ein '''Anwerbe·abkommen''' ist ein Vertrag. Ein Vertrag zwischen 2 Ländern. Im Vertrag steht: Menschen aus einem Land können in das andere Land. Im…“) |
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Die Bundes·republik Deutschland hat mit verschiedenen Ländern ein Anwerbe·abkommen unterschrieben. | Die [[Deutschland|Bundes·republik Deutschland]] hat mit verschiedenen Ländern ein Anwerbe·abkommen unterschrieben. | ||
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