Behindertenbeauftragte: Unterschied zwischen den Versionen
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Das ist | Das ist die '''Behindertenbeauftragte''' der Bundesregierung. | ||
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Die Beauftragte soll dafür sorgen, dass es den behinderten Menschen nicht schlechter geht als anderen. | |||
Weil | Weil sie das nicht allein schaffen kann, hat sie noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr helfen. | ||
In der Bundesregierung und im [[Bundestag]] sagt | In der Bundesregierung und im [[Bundestag]] sagt sie, was für Menschen mit Behinderung wichtig ist. | ||
Zum Beispiel neue Gesetze. | Zum Beispiel neue Gesetze. | ||
Sie hat ein Recht dazu sich einzumischen. | |||
Aber manchmal muss | Aber manchmal muss sie auch den Menschen mit Behinderung sagen, dass der [[Staat]] leider nicht alle ihre Wünsche erfüllen kann. | ||
Denn der Staat muss ja auch für | Denn der Staat muss ja auch für Menschen ohne Behinderung etwas tun. | ||
Bei der Bundesregierung ist | Bei der Bundesregierung ist die Behindertenbeauftragte die Person, an die sich Menschen mit Behinderung und die [[Behindertenverbände]] wenden können, wenn sie Probleme haben. | ||
Jedes [[Bundesministerium]] muss sich aber auch selbst um | Jedes [[Bundesministerium]] muss sich aber auch selbst um Menschen mit Behinderung kümmern. | ||
Das nimmt ihm | Das nimmt ihm die Beauftragte nicht ab. | ||
Dier Behindertenbeauftragte der Bundesregierung nutzt alle Möglichkeiten zu erklären, was für behinderte Menschen wichtig ist. | |||
Sie nutzt die Möglichkeiten im [[Internet]], im Fernsehen, im [[Radio]], in den Zeitungen und bei Veranstaltungen. | |||
Version vom 18. Januar 2014, 16:51 Uhr
Seit dem 1. Mai 2002 gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz.
In diesem Gesetz steht, dass es bei der Bundesregierung eine Person geben soll.
Diese Person soll sich besonders um die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung kümmern.
Das ist die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.
Sei dem 16. Januar 2014 ist Verena Bentele Behindertenbeauftragte.
Gleiche Wörter
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Genaue Erklärung
Die Beauftragte soll dafür sorgen, dass es den behinderten Menschen nicht schlechter geht als anderen.
Weil sie das nicht allein schaffen kann, hat sie noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr helfen.
In der Bundesregierung und im Bundestag sagt sie, was für Menschen mit Behinderung wichtig ist.
Zum Beispiel neue Gesetze.
Sie hat ein Recht dazu sich einzumischen.
Aber manchmal muss sie auch den Menschen mit Behinderung sagen, dass der Staat leider nicht alle ihre Wünsche erfüllen kann.
Denn der Staat muss ja auch für Menschen ohne Behinderung etwas tun.
Bei der Bundesregierung ist die Behindertenbeauftragte die Person, an die sich Menschen mit Behinderung und die Behindertenverbände wenden können, wenn sie Probleme haben.
Jedes Bundesministerium muss sich aber auch selbst um Menschen mit Behinderung kümmern.
Das nimmt ihm die Beauftragte nicht ab.
Dier Behindertenbeauftragte der Bundesregierung nutzt alle Möglichkeiten zu erklären, was für behinderte Menschen wichtig ist.
Sie nutzt die Möglichkeiten im Internet, im Fernsehen, im Radio, in den Zeitungen und bei Veranstaltungen.
Amtsinhaber
Bisher hatten dieses Amt:
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen | ||||
Nr. | Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei |
---|---|---|---|---|
1 | Hermann Buschfort | 1981 | 1982 | SPD |
2 | Otto Regenspurger | 1982 | 1998 | CSU |
3 | Karl Hermann Haack | 1998 | 2005 | SPD |
4 | Karin Evers-Meyer | 2005 | 2009 | SPD |
5 | Hubert Hüppe | 2010 | 2013 | CDU |
6 | Verena Bentele | 2014 | SPD |