Werkstattrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 26. August 2012, 22:21 Uhr

In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gibt es einen Werkstattrat.

Die Beschäftigten in einer Werkstatt werden durch den Werkstattrat vertreten.


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jede Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss einen Werkstattrat haben.

Das steht in der Mitwirkungsverordnung.

In der Verordnung steht, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Werkstattrat hat.