Bearbeiten von „Vorratsdatenspeicherung“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Das Gesetz ist für Telefon·firmen und Internet·firmen. | Das Gesetz ist für Telefon·firmen und Internet·firmen. | ||
Das Gesetz sagt wie lange die Firmen, | |||
[[Verkehrsdaten|Verkehrs·daten]] speichern sollen. | |||
Zeile 43: | Zeile 45: | ||
* Wann wurde telefoniert | * Wann wurde telefoniert | ||
* Wie lange wurde telefoniert | * Wie lange wurde telefoniert | ||