Bearbeiten von „Barrierefreie Informationstechnik Verordnung“
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Die '''Barrierefreie Informationstechnik Verordnung''' ist | Die '''Barrierefreie Informationstechnik Verordnung''' ist eine Verordnung. | ||
Die Verordnung gehört zum [[Behindertengleichstellungsgesetz]]. | |||
Das kurze Wort dafür ist '''BITV'''. | Das kurze Wort dafür ist '''BITV'''. | ||
In der BITV steht: | In der BITV steht: | ||
Internet- | Internet-angebote von Behörden müssen [[Barrierefreies Internet|barrierefrei]] sein. | ||
Das heißt: | Das heißt: | ||
Informationen auf | Informationen auf Internet-seiten sollen für alle sein (jeder soll sie verstehen und benutzen können) | ||
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Manche Menschen benutzen [[Hilfsmittel]] um Internet-seiten anzuschauen. | Manche Menschen benutzen [[Hilfsmittel]] um Internet-seiten anzuschauen. | ||
In der Verordnung steht | In der Verordnung steht dass Hilfsmittel mit den Internet-seiten funktionieren müssen. | ||
Jeder muss die Internet-seiten benutzen können. | |||
Zeile 42: | Zeile 41: | ||
===== BITV 2.0 ===== | ===== BITV 2.0 ===== | ||
Bis zum 22. März 2014 mussten alle Internet-seiten des Bundes barrierefrei sein. | |||
Und alle Internet-seiten müssen [[Gebärdensprache]] und [[Leichte Sprache]] haben. | |||
Leichte Sprache und Gebärdensprache sind neue dazu gekommen. | |||
Weil es Menschen mit [[Schwerhörigkeit]] gibt. | |||
Und Menschen mit [[Lernbehinderung]]. | |||
Das steht in der der zweiten Version der Verordnung. | |||
Die zweite Version heißt: '''BITV 2.0'''. | |||
Die zweite Version wurde am 12. September 2011 gemacht. | |||
[[Kategorie:Recht und Gesetz]] | [[Kategorie:Recht und Gesetz]] | ||
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