Barrierefreie Informationstechnik Verordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die zweite Version wurde am 12. September 2011 gemacht. | |||
In der zweiten Version sind mehr Regeln dazu gekommen. | |||
Zum Beispiel: | |||
Bis zum 22. März 2014 mussten alle Internet-seiten des Bundes barrierefrei sein. | |||
Die Internet-seiten müssen [[Gebärdensprache]] und [[Leichte Sprache]] haben. | |||
Version vom 6. Juni 2014, 21:27 Uhr
Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung ist ein Gesetz.
Das kurze Wort dafür ist BITV.
Die BITV gehört zum Behinderten-gleichstellungs-gesetz.
In der BITV steht:
Internet-seiten von Behörden müssen barrierefrei sein.
Das heißt:
Informationen auf sollen für alle sein.
Jeder soll die Internet-seiten verstehen und benutzen können.
Gleiche Wörter
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
BITV (Abkürzung)
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
BITV 2.0
Genaue Erklärung
Manche Menschen benutzen Hilfsmittel um Internet-seiten anzuschauen.
In der Verordnung steht,
dass die Hilfsmittel mit den Internet-seiten funktionieren müssen.
In der Verordnung stehen Regeln von:
Web Content Accessibility Guidelines
BITV 2.0
Die zweite Version von BITV heißt: BITV 2.0.
Die zweite Version wurde am 12. September 2011 gemacht.
In der zweiten Version sind mehr Regeln dazu gekommen.
Zum Beispiel:
Bis zum 22. März 2014 mussten alle Internet-seiten des Bundes barrierefrei sein.
Die Internet-seiten müssen Gebärdensprache und Leichte Sprache haben.
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