Mietpreisbremse: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. Januar 2016, 13:16 Uhr
Die Miet·preis·bremse ist ein Gesetz.
Darin steht,
dass eine Wohnung nur bestimmtes Geld kosten darf.
Das ist das Geld,
das für die Wohnung bezahlt werden muss.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Mietpreisobergrenze
bezahlbare Mieten
keine höhere Miete
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Miet·preis·bremse ist eine Abmachung,
damit jemand nicht zu viel Miete zahlen muss.
Wie viel Geld das ist,
wird ausgerechnet.
Durch den Miet·spiegel wird das ausgerechnet.
Die Miete darf nicht viel mehr kosten als bei den Nachbarn.
Genauer: die Miete darf nicht mehr als 10 Prozent teurer sein.
Die Abmachung für das Gesetz gibt es seit dem 5. März 2015.
Die Abmachung haben diese Parteien beschlossen:
Diese Parteien haben nicht an der Abstimmung mitgemacht:
Wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt,
ist das Gesetz ab dem 1. Juli 2015 gültig.
Das heißt: ab diesem Tag muss man sich an das Gesetz halten.
Der Vorschlag für das Gesetz kam von der Partei SPD.
Die Mietpreisbremse ist nicht in ganz Deutschland gültig.
Nur da wo es wenige Wohnungen gibt.
Und da wo viele Menschen eine Wohnung suchen.
Wo die Mietpreisbremse gültig ist,
bestimmen die Landesminister.
Bei neuen gebauten Wohnungen gilt das die Mietpreisbremse auch nicht.
Wort·art[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Wort Mietpreisbremse ist ein Substantiv.
Es hat diese 3 Wörter:
- Miet (damit ist Geld für die Wohnung gemeint - Miete)
- Preis (damit ist Geld gemeint
- Bremse (eine Bremse macht etwas langsam)
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