Schikane: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Februar 2016, 22:11 Uhr
Bei einer Schikane wird jemand absichtlich in Schwierigkeiten gebracht.
Das heißt,
jemand wird absichtlich böse behandelt.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Drangsalierung
böse Absicht
Schikanierung
Bösartigkeit
Boshaftigkeit
Gemeinheit
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Deutschland ist Schikane verboten.
Das heißt,
man darf ein Gesetz nicht anwenden,
wenn man andere absichtlich damit etwas böse tun möchte.
Das Verbot heißt: Schikane·verbot.
Es steht im BGB.
Wort·art[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Wort Schikane ist ein Substantiv.
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