Schulzwang: Unterschied zwischen den Versionen
→Genaue Erklärung: Kommata ergänzt
Admin (Diskussion | Beiträge) K (Hob den Schutz von „Schulzwang“ auf) |
(→Genaue Erklärung: Kommata ergänzt) Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
== Genaue Erklärung == | == Genaue Erklärung == | ||
Alle Kinder müssen und dürfen ab einem bestimmten Alter in die Schule. Egal ob die Kinder arm | Alle Kinder müssen und dürfen ab einem bestimmten Alter in die Schule. Egal, ob die Kinder arm oder reich, Junge oder Mädchen sind. | ||
Die Schulpflicht beginnt wenn das Kind 6 Jahre alt ist. | Die Schulpflicht beginnt, wenn das Kind 6 Jahre alt ist. | ||
Erst wenn man 18 Jahre alt ist, ist man nicht mehr schulpflichtig. | Erst wenn man 18 Jahre alt ist, ist man nicht mehr schulpflichtig. | ||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
[[Kategorie:Recht und Gesetz]] | [[Kategorie:Recht und Gesetz]] | ||
[[Kategorie:Schule und Lernen]] |