Aarhus-Konvention: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
In dem Vertrag geht es um den [[Umweltschutz|Umwelt·schutz]]. | In dem Vertrag geht es um den [[Umweltschutz|Umwelt·schutz]]. | ||
In dem Vertrag steht, welche Rechte die Menschen beim | In dem Vertrag steht, welche Rechte die Menschen beim Umwelt·schutz haben. | ||
Die Menschen können zum Beispiel vor Gericht gehen. | Die Menschen können zum Beispiel vor Gericht gehen. | ||
Wenn jemand gegen den | Wenn jemand gegen den Umwelt·schutz verstößt. | ||
Version vom 19. Juli 2021, 22:34 Uhr
Die Aarhus-Konvention ist ein Vertrag.
In dem Vertrag geht es um den Umwelt·schutz.
In dem Vertrag steht, welche Rechte die Menschen beim Umwelt·schutz haben.
Die Menschen können zum Beispiel vor Gericht gehen.
Wenn jemand gegen den Umwelt·schutz verstößt.
Genaue Erklärung
Die Aarhus-Konvention gibt es seit dem Jahr 1998.
47 Staaten haben den Vertrag unterschrieben.
Die Europäische Union hat den Vertrag unterschrieben.
Und alle Länder in der Europäischen Union haben den Vertrag unterschrieben.