Behindertengleichstellungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Circum (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das '''Behinderten·gleichstellungs·gesetz''' ist ein [[Gesetz (Politik)|Gesetz]]. | |||
Es soll Menschen mit Behinderung helfen. | |||
Zeile 40: | Zeile 41: | ||
Im | Im Gesetz steht auch: | ||
Behörden sollen Leichte Sprache benutzen. | Behörden sollen Leichte Sprache benutzen. |
Aktuelle Version vom 6. November 2021, 09:03 Uhr
Das Behinderten·gleichstellungs·gesetz ist ein Gesetz.
Es soll Menschen mit Behinderung helfen.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Behinderten·gleichstellungs·gesetz
BGG
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das kurze Wort für Behinderten·gleichstellungs·gesetz ist BGG.
Das Gesetz ist für Ämter und Behörden da.
In dem Gesetz steht, was Ämter und Behörden tun müssen.
Zum Beispiel:
Der Bund baut Häuser.
Im BGG steht:
Die Häuser vom Bund sollen barrierefrei sein.
Das heißt:
Menschen mit Behinderung können ohne fremde Hilfe in die Häuser gehen.
Bei Behörden ist Gebärden·sprache eine anerkannte Amts·sprache.
Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher.
Im Gesetz steht auch:
Behörden sollen Leichte Sprache benutzen.
Zum Beispiel in Bescheiden und Vordrucken.
Der Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V.
hat das Gesetz in Leichte Sprache übersetzt.
|