Aarhus-Konvention: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Vertrag ist in der Stadt [[Aarhus]] gemacht worden. | |||
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Das steht im Artikel 4. | |||
Man kann nach·fragen. | |||
Dann muss man Informationen von den Behörden bekommen. | |||
Zum Beispiel wie die [[Luft]] ist. | |||
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=== Öffentlichkeits·beteiligung === | |||
Viele müssen bei Entscheidungen beteiligt werden. | |||
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Mitglieder dürfen bei Umwelt·sachen mit·bestimmen. | |||
=== Zugang zu Gerichten bei Umwelt·belangen === | |||
Das steht im Artikel 9. | |||
Mitglieder dürfen vor Gericht gehen. | |||
Wenn Umwelt·regeln nicht beachtet werden. | |||
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Aktuelle Version vom 10. März 2022, 09:41 Uhr
Die Aarhus-Konvention ist ein Vertrag.
In dem Vertrag geht es um den Umwelt·schutz.
In dem Vertrag steht,
welche Rechte die Menschen beim Umwelt·schutz haben.
Die Menschen können zum Beispiel vor Gericht gehen.
Wenn jemand gegen den Umwelt·schutz verstößt.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Aarhus Konvention
Arhus Konvention
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Aarhus-Konvention gibt es seit dem Jahr 1998.
47 Staaten haben den Vertrag unterschrieben.
Die Europäische Union hat den Vertrag unterschrieben.
Und alle Länder in der Europäischen Union haben den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag ist in der Stadt Aarhus gemacht worden.
Es gibt diese 3 Punkte:
Zugang zu Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das steht im Artikel 4.
Man kann nach·fragen.
Dann muss man Informationen von den Behörden bekommen.
Zum Beispiel wie die Luft ist.
Oder wie das Wasser ist.
Öffentlichkeits·beteiligung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Viele müssen bei Entscheidungen beteiligt werden.
Das heißt,
Mitglieder dürfen bei Umwelt·sachen mit·bestimmen.
Zugang zu Gerichten bei Umwelt·belangen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das steht im Artikel 9.
Mitglieder dürfen vor Gericht gehen.
Wenn Umwelt·regeln nicht beachtet werden.