Selbstbestimmung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Selbstbestimmung''' ist wenn man für sich selbst entscheidet.
'''Selbstbestimmung''' ist, wenn man für sich selbst entscheidet.




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== Genaue Erklärung ==
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Man sagt wie man leben will.  
Man sagt, wie man leben will.  


Niemand entscheidet über einen anderen.  
Niemand entscheidet über einen anderen.  
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Man ist für sich selbst der Experte.  
Man ist für sich selbst der Experte.  


Zum Beispiel kann man mit dem [[Persönliches Budget|Persönlichen Buget]] selbst bestimmen von wem man Hilfe bekommt.
 
Zum Beispiel kann man mit dem [[Persönliches Budget|Persönlichen Buget]] selbst bestimmen, von wem man Hilfe bekommt.


[[Fremdbestimmung]] ist das Gegenteil von Selbstbestimmung.  
[[Fremdbestimmung]] ist das Gegenteil von Selbstbestimmung.  


Man hat die Freiheit, über sein Leben selbst zu bestimmen.
Dabei muss man andere Menschen beachten.
Die Rechte anderer Menschen dürfen nicht verletzt werden.
Das ist ein Menschenrecht.




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Es steht im Gesetz in schwerer Sprache:
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„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ... “


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Das steht im Grund-Gesetz:
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Artikel 2, Absatz 1


[[Kategorie:Selbstbestimmung]]
[[Kategorie:Selbstbestimmung]]

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2022, 22:34 Uhr

Selbstbestimmung ist, wenn man für sich selbst entscheidet.


Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Empowerment

Autonomie


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man sagt, wie man leben will.

Niemand entscheidet über einen anderen.

Man ist für sich selbst der Experte.


Zum Beispiel kann man mit dem Persönlichen Buget selbst bestimmen, von wem man Hilfe bekommt.

Fremdbestimmung ist das Gegenteil von Selbstbestimmung.


Man hat die Freiheit, über sein Leben selbst zu bestimmen.

Dabei muss man andere Menschen beachten.

Die Rechte anderer Menschen dürfen nicht verletzt werden.

Das ist ein Menschenrecht.


Es steht im Gesetz in schwerer Sprache:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ... “

Das steht im Grund-Gesetz:

Artikel 2, Absatz 1