Heimbeirat: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Heimbeiräte''' sind Personen die die Bewohner von Wohnheimen vertreten. | '''Heimbeiräte''' sind Personen, die die Bewohner von Wohnheimen vertreten. | ||
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Aktuelle Version vom 1. November 2012, 13:15 Uhr
Heimbeiräte sind Personen, die die Bewohner von Wohnheimen vertreten.
Die Heimbeiräte werden von den Bewohnern gewählt.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Berater
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In der Heimmitwirkungsverordnung steht, dass jedes Wohnheim für Menschen mit Lernschwierigkeiten einen Heimbeirat haben muss.
Die Heimbeiräte vertreten die Rechte der Heimbewohner. Sie fragen nach genauen Informationen. Sie geben Informationen weiter.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Heimfürsprecher
- Personalrat
- Betriebsrat