Deutscher Bundestag: Unterschied zwischen den Versionen
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Der ''' | Der '''Bundes·tag''' besteht aus 598 Menschen. | ||
Diese Menschen nennt man [[Abgeordnete]]. | Diese Menschen nennt man [[Abgeordnete]]. | ||
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[[Bild:Bundestag.jpg| | [[Bild:Bundestag.jpg|links|mini|Auf dem Bild ist eine Sitzung des Bundes·tages zu sehen]] | ||
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Der große Raum, in dem die Mitglieder des Bundestages diskutieren und abstimmen, heißt [[Plenarsaal]]. | Der große Raum, in dem die Mitglieder des Bundestages diskutieren und abstimmen, heißt [[Plenarsaal]]. | ||
Der | |||
Im Gesetz steht. | |||
Der Bundes·tag soll 598 Mitglieder haben. | |||
Manche sagen auch: | |||
Der Bundes·tag hat 598 Sitze. | |||
Manchmal hat der Bundes·tag mehr als 598 Mitglieder. | |||
Weil es noch [[Überhangsmandat|Überhangs·mandate]] gibt. | |||
Und es gibt auch noch [[Ausgleichsmandat|Ausgleichs·mandate]]. | |||
Die Mitglieder des Bundestages arbeiten für verschiedene [[Partei]]en. | Die Mitglieder des Bundestages arbeiten für verschiedene [[Partei]]en. |