Bundestagswahl: Unterschied zwischen den Versionen

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== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==


Im [[Grundgesetz]] im Artikel 39 steht,
Die Bundestagswahl soll alle 4 Jahre sein.


dass der Deutsche Bundestag alle vier (4) Jahre neu gewählt wird.
Das steht im Grundgesetz.


Die Regeln für die Wahl stehen im Wahlgesetz.
Im Artikel 39.


In Deutschland dürfen alle Bürger ab 18 Jahren wählen gehen.


Für die Bundes·tags·wahl gibt es Regeln.


Bei jeder [[Demokratie|demokratischen]] Wahl gibt es bestimmte [[Wahlgrundsätze]].
Die Regeln stehen im [[Wahlgesetz|Wahl·gesetz]].


Das heißt die Wahl soll:
Zum Beispiel wer wählen darf.


allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein.
Den Bundestag darf wählen wer:


* die [[Deutschland|deutsche]] [[Staatsangehörigkeit]] hat
* mindestens 18 Jahre alt ist
* im [[Wählerverzeichnis|Wähler·verzeichnis]] steht


Jeder Bürger bekommt eine [[Wahlbenachrichtigung]].
Bei jeder [[Demokratie|demokratischen]] Wahl gibt es [[Wahlgrundsätze]].
 
Das heißt die Wahl soll
 
* allgemein,
* unmittelbar,
* frei,
* gleich und
* geheim sein.
 
 
Jeder Bürger bekommt eine [[Wahlbenachrichtigung|Wahl·benachrichtigung]].


Das heißt:
Das heißt:


Alle Bürger die im [[Wählerverzeichnis]] stehen,
Man bekommt einen Brief.


bekommen eine Wahlbenachrichtigung.
Wer im [[Wählerverzeichnis]] steht,


bekommt eine Wahl·benachrichtigung.


Mit dieser Wahlbenachrichtigung,  
 
Mit dieser Wahl·benachrichtigung,  


kann man wählen gehen.
kann man wählen gehen.


Oder sich die Unterlagen für die [[Briefwahl]] schicken lassen.
Oder [[Brief·wahl]] machen lassen.
 
 
Mit der Wahl·benachrichtigung geht man am Wahl·tag ins [[Wahl·lokal|Wahllokal]].


Dort bekommt man einen [[Stimmzettel|Stimm·zettel]].


Mit der [[Wahlbenachrichtigung]] geht man am Wahltag ins [[Wahllokal]].
Man hat 2 Stimmen.


Dort bekommt man einen Stimmzettel.
Eine [[Erststimme|Erst·stimme]] und eine Zweit·stimme.


Man hat zwei Stimmen.
Das heißt man darf 2 Kreuze machen.


Eine [[Erststimme]] und eine [[Zweitstimme]].


Mit der Erst·stimme wählt man den [[Direktkandidat|Direkt·kandidat]].


Mit der Erststimme wählt man den [[Direktkandidat]].
Der Direkt·kandidat ist eine Person.


Das heißt, man wählt eine Person aus dem eigenen [[Wahlkreis]].
Die Person kommt aus dem [[Wahlkreis|Wahl·kreis]] in dem man wohnt.


In jedem Wahlkreis kommt die Person mit den meisten Stimmen in den Bundestag.
Aus jedem Wahl·kreis wird eine Person gewählt.
 
Die Person mit den meisten Stimmen darf in den Bundes·tag




Mit der Zweitstimme wählt man eine [[Partei]].
Mit der Zweitstimme wählt man eine [[Partei]].


Die Parteien mit den meisten Stimmen kommen in den Bundestag.
Eine Partei braucht mehr als 5 Prozent der Stimmen.
 
Dann darf sie in den Bundes·tag
 
Das ist die [[Fünfprozentklausel]]
 
 
Parteien die weniger als 5 Prozent der Stimmen haben,
 
kommen nicht in den Bundestag.
 
 


Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei.
Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei.
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Parteien die weniger als fünf (5) Prozent der Stimmen haben,
kommen nicht in den Bundestag.
Das ist die [[Fünfprozentklausel]]
Die Bundeskanzlerin oder


der Bundeskanzler wird nicht bei der Bundestagswahl gewählt.
Die [[Bundeskanzlerin|Bundes·kanzlerin]] wird nicht bei der Bundes·tags·wahl gewählt.


Die Bundeskanzlerin oder
Der Bundestag wählt die Bundes·kanzlerin.


der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
Das heißt die Mitglieder im Bundes·tag wählen die Bundes·kanzlerin.


Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien,
Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien,
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