Rechtsfähig: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. November 2018, 14:34 Uhr
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Rechtsfähig ist man,
wenn man Rechte hat.
Und wenn man Pflichten hat.
Und wenn man diese Regeln versteht.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Rechtsfähigkeit
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wer rechts·fähig ist,
ist eine Rechts·person.
Eine einzelne Person kann rechts·fähig sein.
Oder eine Gruppe von Personen können zusammen rechts·fähig sein.
Sie haben dann gemeinsam Rechte und Pflichten.
Wer rechts·fähig ist,
steht in einer Rechts·ordnung.
Die Rechts·ordnung muss sich an die Menschen·rechte halten.
Es gibt verschiedene Rechts·fähigkeiten.
In verschiedenen Ländern.
Beispiele:
- Rechtsfähigkeit (in Deutschland)
- Rechtsfähigkeit (in Liechtenstein)
- Rechtsfähigkeit (in Österreich)
- Rechtsfähigkeit (in der Schweiz)
- Rechtsfähigkeit (in Italien)
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