Geschäftsfähigkeit
Wer geschäftsfähig ist, kann Rechtsgeschäfte voll gültig abschließen.
Es gibt 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit:
1. Geschäftsunfähigkeit - Wer geschäftsunfähig ist, kann keine gültigen Rechtsgeschäfte abschließen, - Bsp.: Wenn ein 5-jähriger sich ein Lego Set kauft, dann ist dieser Kaufvertrag ungültig. - Ausnahme: Sollten die Eltern das Geschäft informieren , dass der 5-jährige einen Botengang erledigt , dann ist der Kaufvertrag des 5-jährigen gültig.
2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit
-Beschränkt geschäftsfähig sind Personen von 7–17 Jahren. Das bedeutet, dass deren Kaufverträge schwebend unwirksam sind: Diese Kaufverträge sind ohne die Zustimmung Erziehungsberechtigten nicht möglich.
Ausnahmen sind:
a) Der sogenannte Taschengeld Paragraph; b) Rechtsgeschäfte, die nur einen rechtlichen Vorteil bringen ( z.B. Geldgeschenke); c) Rechtsgeschäfte im Rahmen eines Arbeitsvertrags.
3. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
Unbeschränkt geschäftsfähig sind Personen ab 18 Jahren. Diese Personen können Verträge alleine vollgültig abschließen.