Staatsbürgerschaft
Eine Staats·bürgerschaft ist eine Verbindung.
Eine Verbindung zwischen einer Person.
Und einem Land.
Die Person die im Land lebt nennt man Staats·bürger.
Man bekommt die Staats·büger·schaft von der Regierung.
Mit einer Staats·bürger·schaft hat man Rechte.
Und man bekommt Schutz vom Land.
Die Regierung schützt die eigenen Rechte.
Man muss sich an Regeln halten.
An die Regeln die es im Land gibt.
Und man hat Pflichten.
Zum Beispiel bei der Bundes·wehr mit zu machen.
Wenn man eine Staats·bürger·schaft hat bekommt man einen Ausweis.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Staats·bürger
Staats·bürgerin
Staats·angehörigkeit
Staats·angehöriger
Staats·angehörige
Staats·angehörig
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Man ist Staats·bürger wenn man im Land geboren ist.
Oder wenn man im Land lebt.
Das Land macht Regeln für die Staats·bürger·schaft.
Die Regeln stehen in Gesetzen.
Man hat zum Beispiel eine Reise·freiheit.
Oder man darf nicht in ein anderes Land ausgeliefert werden.
Man kann die Staats·bürger·schaft ändern.
Um in einem anderen Land Staats·bürger zu werden.
In vielen Ländern muss man sich entscheiden.
Welche Staats·bürger·schaft man nehmen will.
Man darf nur 1 (eine) Staats·bürger·schaft haben.
In manchen Ländern darf man 2 (zwei) Staats·bürger·schaften haben.
Man ist dann ein Doppel·bürger.
Wer keine Staats·bürger·schaft hat ist ein Staaten·loser.
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