Zugänglichmachungsverordnung

Aus Hurraki - Wörterbuch für Leichte Sprache
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Die Zugänglichmachungsverordnung ist ein Gesetz.

Das kurze Wort dafür ist ZMV.

Die ZMV gehört zum Gerichts-verfassungs-gesetz.


In der ZMV steht:

Blinde Menschen müssen die Texte bei einem Gerichts·verfahren lesen können.


Das heißt:

Sie müssen Hilfe bekommen, um Informationen zu lesen.

Zum Beispiel durch: Blinden·schrift.


Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren

ZMV (Abkürzung)


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeder soll Texte bei einem Gerichts·verfahren benutzen können.

Manche Menschen benutzen Hilfsmittel um Texte zu lesen.

Zum Beispiel: Menschen die schlecht sehen oder blind sind.


In der Verordnung steht,

die Person kann sich aussuchen wie die Texte sein sollen.

Zum Beispiel:

  • Text mit sehr große Schrift
  • Text in Blinden·schrift
  • Text zum anhören
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