Bearbeiten von „Übung: Wahlrecht

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#redirect [[Wahlrecht]]
Viele [[Staatsbürger|Staats·bürger]] haben ein Wahl·recht.
 
Das heißt, sie dürfen bei einer [[Wahl]] mit·machen.
 
 
[[Datei:Platzhalter-bild.png|400px|Bild gesucht|link=Kategorie:Bild gesucht]]
 
 
== Gleiche Wörter ==
 
Passives Wahlrecht  
 
Aktives Wahlrecht
 
Wahlberechtigte
 
Wahlberechtigung
 
Wahlberechtigt
 
 
== Genaue Erklärung ==
 
Das Wahl·recht ist ein [[Grundrechte|Grund·recht]].
 
 
Es gibt ein '''aktives Wahl·recht'''.
 
Und es gibt ein passives wahl·recht.
 
Beim aktiven Wahl·recht darf man wählen gehen.
 
Man muss dafür im [[Wählerverzeichnis|Wähler·verzeichnis]] stehen.
 
Und man muss mindestens 16 Jahre [[Lebensalter|alt]] sein.
 
 
Beim '''passiven Wahl·recht''' kann man von anderen gewählt werden.
 
Man muss dafür mindestens 18 Jahre alt sein.
 
 
 
Eine Person mit einem wahl·recht nennt man Wahl·berechtigte.
 
Oder Wahl·berechtigter.
 
Personen mit einem wahl·recht haben eine Wahl·berechtigung.
 
 
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Bundestagswahl]]
[[Kategorie:Übung]]
[[Kategorie:Seiten mit defekten Dateilinks]]
 
{{Vorlage:Textprüfen}}
[[en:Suffrage]]
[[es:sufragio]]
__NOTOC__
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