Aarhus-Konvention: Unterschied zwischen den Versionen

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In dem Vertrag steht, welche Rechte die Menschen beim Umwelt·schutz haben.
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Wenn jemand gegen den Umwelt·schutz verstößt.  
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== Gleiche Wörter ==
Aarhus Konvention
Arhus Konvention


== Genaue Erklärung ==
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47 [[Staat]]en haben den Vertrag unterschrieben.
47 [[Staat]]en haben den Vertrag unterschrieben.


Die [[Europäische Union]] hat den Vertrag unterschrieben.
Die [[Europäische Union]] hat den Vertrag unterschrieben.


Und alle Länder in der Europäischen Union haben den Vertrag unterschrieben.
Und alle Länder in der Europäischen Union haben den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag ist in der Stadt [[Aarhus]] gemacht worden.
Es gibt diese 3 Punkte:
=== Zugang zu [[Information]]en ===
Das steht im Artikel 4.
Man kann nach·fragen.
Dann muss man Informationen von den Behörden bekommen.
Zum Beispiel wie die [[Luft]] ist.
Oder wie das Wasser ist.
=== Öffentlichkeits·beteiligung ===
Viele müssen bei Entscheidungen beteiligt werden.
Das heißt,
Mitglieder dürfen bei Umwelt·sachen mit·bestimmen.
=== Zugang zu Gerichten bei Umwelt·belangen ===
Das steht im Artikel 9.
Mitglieder dürfen vor Gericht gehen.
Wenn Umwelt·regeln nicht beachtet werden.


[[Kategorie:Politik]]
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Aktuelle Version vom 10. März 2022, 09:41 Uhr

Die Aarhus-Konvention ist ein Vertrag.

In dem Vertrag geht es um den Umwelt·schutz.

In dem Vertrag steht,

welche Rechte die Menschen beim Umwelt·schutz haben.

Die Menschen können zum Beispiel vor Gericht gehen.

Wenn jemand gegen den Umwelt·schutz verstößt.


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Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aarhus Konvention

Arhus Konvention


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Aarhus-Konvention gibt es seit dem Jahr 1998.

47 Staaten haben den Vertrag unterschrieben.


Die Europäische Union hat den Vertrag unterschrieben.

Und alle Länder in der Europäischen Union haben den Vertrag unterschrieben.

Der Vertrag ist in der Stadt Aarhus gemacht worden.


Es gibt diese 3 Punkte:

Zugang zu Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das steht im Artikel 4.

Man kann nach·fragen.

Dann muss man Informationen von den Behörden bekommen.

Zum Beispiel wie die Luft ist.

Oder wie das Wasser ist.


Öffentlichkeits·beteiligung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Viele müssen bei Entscheidungen beteiligt werden.

Das heißt,

Mitglieder dürfen bei Umwelt·sachen mit·bestimmen.


Zugang zu Gerichten bei Umwelt·belangen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das steht im Artikel 9.

Mitglieder dürfen vor Gericht gehen.

Wenn Umwelt·regeln nicht beachtet werden.