Abgeordnete: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
89 Bytes hinzugefügt ,  27. Februar 2019
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(6 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
__NOTOC__
'''Abgeordnete''' sind Leute,  
'''Abgeordnete''' sind Leute, die die Menschen von einer Stadt oder einem Land vertreten.  
 
die Menschen von einer Stadt oder von einem Land vertreten.  


Sie vetreten die Bürgerinnen und Bürger in der [[Politik]].  
Sie vertreten die Bürgerinnen und Bürger in der [[Politik]].  




[[Bild:Bundestag.jpg|260px|Auf dem Bild sind Abgeordnete im Bundestag zu sehen]]
[[Bild:Bundestag.jpg|links|mini|Auf dem Bild sind Abgeordnete im [[Bundestag|Bundes·tag]] zu sehen]]
{{Absatz}}




Zeile 16: Zeile 18:
Deputierter
Deputierter


Volksvertreter
Volks·vertreter


Mandats·träger


== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==


Abgeordnete werden von der Bevölkerung für eine bestimmte Zeit [[Wahl|gewählt]].  
Abgeordnete werden von Menschen für eine bestimmte Zeit [[Wahl|gewählt]].  




Zeile 29: Zeile 32:




Sie sollen im [[Parlament]] ihre Wähler vertreten.  
Sie sollen im [[Parlament]] ihre Wählerinnen und Wähler vertreten.  


Das heißt, dass sie im [[Interesse]] der Bürger und Bürgerinnen entscheiden.  
Das heißt, dass sie im [[Interesse]] der Bürger und Bürgerinnen entscheiden.  
Zeile 38: Zeile 41:




Welche Aufgaben und Pflichten Abgeordnete haben, steht im [[Abgeordnetengesetz]].
Welche Aufgaben und Pflichten Abgeordnete haben, steht im [[Abgeordneten·gesetz]].




Zeile 47: Zeile 50:


[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Politik]]
{{Vorlage:Textprüfen}}
__NOTOC__
1.900

Bearbeitungen

Navigationsmenü