Artikel des Grundgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen

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=== [[Artikel 16 Grundgesetz|Artikel 16]] ===  
=== [[Artikel 16 Grundgesetz|Artikel 16]] ===  
:keiner darf einem die [[Deutsche Staatsangehörigkeit|Staats·angehörigkeit]] weg·nehmen.  
Keiner darf einem die [[Deutsche Staatsangehörigkeit|Staats·angehörigkeit]] weg·nehmen.
 
=== [[Artikel 16a Grundgesetz|Artikel 16a]] ===  
=== [[Artikel 16a Grundgesetz|Artikel 16a]] ===  
:wer von einem anderen Land verfolgt wird, bekommt in Deutschland Schutz.  
:wer von einem anderen Land verfolgt wird, bekommt in Deutschland Schutz.  
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