Artikel des Grundgesetzes

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auf dem Bild ist das Grund·gesetz·buch von Deutschland zu sehen

Die Artikel des Grundgesetzes stehen in einem dicken Buch.

Die Artikel sind Regeln und Pflichten.

Und alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten.

Die Artikel stehen im Grund·gesetz.

Im Grund·gesetz stehen 202 Artikel.

Grund·rechte von Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Artikel 1[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeder Mensch ist wichtig. Und jeder Mensch ist wertvoll. Und jeder Mensch hat die gleichen Rechte. Der Staat muss das schützen.

Artikel 2[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeder Mensch ist frei. Jeder Mensch darf so leben wie er möchte. Alle Menschen müssen sich dabei an Gesetze halten.

Artikel 3[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeder Mensch soll gleich behandelt werden.

Artikel 4[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeder Mensch darf sich seine Religion selber aus·suchen.

Artikel 5[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeder Mensch darf seine Meinung sagen. Zeitungen dürfen ihre eigene Meinung sagen.

Artikel 6[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Familien haben einen besonderen Schutz.

Artikel 7[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alle müssen sich an Schul·regeln halten.

Artikel 8[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Menschen dürfen sich treffen und ihre Meinung sagen.

Artikel 9[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Menschen dürfen zusammen Vereine machen.

Artikel 10[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Briefe von anderen zu lesen ist verboten. Mit·hören von Telefon·gesprächen ist verboten.

Artikel 11[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeder Menschen darf sich aus·suchen wo er wohnen möchte.

Artikel 12[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeder Mensch darf sich aus·suchen was er arbeiten möchte.

Artikel 13[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Keiner muss fremde Menschen in seine Wohnung lassen.

Artikel 14[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeder darf seine persönlichen Sachen haben. Der Staat darf persönlichen Sachen nur in wenigen Fällen weg·nehmen

Artikel 15[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Staat darf nur manche Sachen wegnehmen. Die Wegnahme muss für alle gut sein.

Artikel 16[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Keiner darf einem die Staats·angehörigkeit weg·nehmen.

Artikel 16a[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wer von einem anderen Land verfolgt wird, bekommt in Deutschland Schutz.

Artikel 17[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeder darf eine Petition machen

Artikel 18[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wer die Grund·rechte missbraucht, hat kein Recht auf Grund·rechte.

Artikel 19[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Regeln für Grund·rechte.


Bund und Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundestag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesrat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausschuss[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundes·präsident[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundes·regierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Artikel 63[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wahl vom Bundes·kanzler


Gesetz·gebung vom Bund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführung der Gesetze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Recht·sprechung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verteidigung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schluss·bestimmungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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