Barrierefreie Informationstechnik Verordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 6. Juni 2014, 14:54 Uhr

Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung ist eine Verordnung.

Die Verordnung gehört zum Behindertengleichstellungsgesetz.

Das kurze Wort dafür ist BITV.


In der BITV steht:

Internet-angebote von Behörden müssen barrierefrei sein.

Das heißt:

Informationen auf Internet-seiten sollen für alle sein (jeder soll sie verstehen und benutzen können)


Gleiche Wörter

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

BITV (Abkürzung)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

BITV 2.0


Genaue Erklärung

Manche Menschen benutzen Hilfsmittel um Internet-seiten anzuschauen.

In der Verordnung steht dass Hilfsmittel mit den Internet-seiten funktionieren müssen.

Jeder muss die Internet-seiten benutzen können.


In der Verordnung stehen Regeln von:

Web Content Accessibility Guidelines


BITV 2.0

Bis zum 22. März 2014 mussten alle Internet-seiten des Bundes barrierefrei sein.


Und alle Internet-seiten müssen Gebärdensprache und Leichte Sprache haben.

Leichte Sprache und Gebärdensprache sind neue dazu gekommen.

Weil es Menschen mit Schwerhörigkeit gibt.

Und Menschen mit Lernbehinderung.

Das steht in der der zweiten Version der Verordnung.

Die zweite Version heißt: BITV 2.0.

Die zweite Version wurde am 12. September 2011 gemacht.

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