Behindertengleichstellungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meluna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 35: | Zeile 35: | ||
Bei Behörden ist [[Gebärdensprache|Gebärden·sprache]] eine anerkannte [[Amtssprache|Amts·sprache]] | Bei Behörden ist [[Gebärdensprache|Gebärden·sprache]] eine anerkannte [[Amtssprache|Amts·sprache]]. | ||
Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher. | Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher. |