Geschäftsfähigkeit

Version vom 15. Januar 2019, 17:08 Uhr von 92.77.149.130 (Diskussion) (Geschäftsfähigkeit kurz erklärt)

Wer geschäftsfähig ist, kann Rechtsgeschäfte voll gültig abschließen.


Es gibt 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit:

1. Geschäftsunfähigkeit - Wer geschäftsunfähig ist, kann keine gültigen Rechtsgeschäfte abschließen, - Bsp.: Wenn ein 5-jähriger sich ein Lego Set kauft, dann ist dieser Kaufvertrag ungültig. - Ausnahme: Sollten die Eltern das Geschäft informieren , dass der 5-jährige einen Botengang erledigt , dann ist der Kaufvertrag des 5-jährigen gültig.


2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit -Beschränkt geschäftsfähig sind Personen von 7–17 Jahren. Das bedeutet, dass deren Kaufverträge schwebend unwirksam sind: Diese Kaufverträge sind ohne die Zustimmung Erziehungsberechtigten nicht möglich.

Ausnahmen sind:

a) Der sogenannte Taschengeld Paragraph; b) Rechtsgeschäfte, die nur einen rechtlichen Vorteil bringen ( z.B. Geldgeschenke); c) Rechtsgeschäfte im Rahmen eines Arbeitsvertrags.

3. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

Unbeschränkt geschäftsfähig sind Personen ab 18 Jahren. Diese Personen können Verträge alleine vollgültig abschließen.