Landesparlament: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Politiker im Land·tag nennt man Abgeordnete. | Die Politiker im Land·tag nennt man Abgeordnete. | ||
Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen [[Partei|Parteien]]. | |||
Die Abgeordneten einer Partei machen Gruppen. | |||
Diese Gruppen heißen [[Fraktion (Politik)|Fraktionen]]. | |||
Der Chef von den Abgeordneten ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]]. | Der Chef von den Abgeordneten ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]]. | ||
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Beim Prüfen stellen sie Fragen über die Arbeit von der Landes·regierung. | Beim Prüfen stellen sie Fragen über die Arbeit von der Landes·regierung. | ||
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Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen. | Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen. | ||
Das heißt, | |||
jeder der [[volljährig]] ist darf wählen. | |||
Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen. | Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen. |