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Bundestagsabgeordnete können unbegrenzt Nebentätigkeiten aufnehmen und Nebeneinkünfte erzielen. Das wirft immer wieder die Frage nach möglichen Interessenkonflikten und der Unabhängigkeit der Abgeordneten auf. Tatsächlich hatten in letzten Legislaturperiode (2009-2013) 193 der 620 Bundestagsabg
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