Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das heißt Recht am eigenen Bild. | |||
Aktuelle Version vom 14. Oktober 2020, 00:51 Uhr
Ein Urheber ist eine Person.
Die Person hat etwas gemacht.
Zum Beispiel ein Foto.
Die Person ist der Urheber von dem Foto.
Das Foto gehört dem Urheber.
Das ist das Recht vom Urheber.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Copyright
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ein Urheber hat ein Werk gemacht.
Das Werk können verschiedene Sachen sein.
Zum Beispiel:
- ein Foto
- ein Kunstwerk
- ein Text
- ein Musik·stück
Der Urheber hat ein Recht an dem Werk.
Der Urheber darf über das Werk bestimmen.
Man muss den Urheber fragen,
wenn man sein Foto haben will.
Der Urheber kann dann Geld für das Foto verlangen.
Oder er kann sagen:
Du kannst das Foto haben.
Aber du musst allen sagen,
dass das Foto von mir ist.
Der Urheber muss die Personen auf dem Foto vorher fragen,
ob die Personen auf das Foto möchten.
Die können auch Nein sagen.
dann muss der Urheber das Foto löschen.
Das heißt Recht am eigenen Bild.
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