Volljährig: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Volljährig''' wird in Deutschland ein Mensch genannt,der das 18. Lebensjahr erreicht hat.
'''Volljährig''' wird in Deutschland ein Mensch genannt, der das 18. Lebensjahr erreicht hat.


In der Regel ist ein Mensch der die '''Volljährigkeit''' erreicht hat auch voll geschäftsfähig.
In der Regel ist ein Mensch, der die '''Volljährigkeit''' erreicht hat, auch voll geschäftsfähig.


Das bedeutet, er ist für alle seine Geschäfte selbst verantwortlich.
Das bedeutet, er ist für alle seine Geschäfte selbst verantwortlich.
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